Feuerreitkurs

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Feuerreitkurs

Geführt, dann ggf. geritten, pferdeschonend und systematisch in kleinen Schritten aufgebaut.
Ziel des Kurses: Spaß haben mit dem Partner Pferd , neue Aufgaben zusammen meistern und dadurch ein besseres Verhältnis und mehr Vertrauen zueinander finden. Der Kurs ist eine Art Gelassenheitstraining und für jedes Pferd eine Bereicherung.
Das Feuertraining ist auch für junge Pferde und für Jugendliche geeignet. Halfterführigkeit
und Grundgehorsam beim Pferd und ein sicherer Umgang des Führers/Reiters sind
Grundvoraussetzung!
Pro Teilnehmer und Tag finden 2 Einheiten á ca. 45 Minuten statt.
Die Gruppe besteht jeweils aus 5-6 Teilnehmern je Einheit.
Es kann nur ein Tag oder beide Tage gebucht werden. Wenn man nur einen Tag am Kurs
teilnehmen möchte, ist das dann immer der Samstag, der Tag an dem geführt wird. Kein
Feuerreiten ohne dem Pferd die Möglichkeit zu geben, sich an der Hand das Feuer
anzunähern. Sabine empfiehlt aber, vor allem Einsteigern, an beiden Tagen teilzunehmen.
Am zweiten Tag baut der Kurs dann auf das Geübte vom ersten Kurstag auf.

Lehrgangsbedingungen

1. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
(1) Ein Vertrag mit Kindern und Jugendlichen kommt nur bei ordnungsgemäßer Vertretung
durch Erziehungsberechtigte zustande.
(2) Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen nur dann möglich, wenn diese von ihren
Erziehungsberechtigten oder von einer Person begleitet werden, welcher nachweislich von den
Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht und die entsprechende Berechtigung übertragen
wurde. Der Veranstalter kann hierüber einen schriftlichen Nachweis verlangen.
2. Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(2) Der Veranstalter haftet ansonsten unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein einer
garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen
Vertreter. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet er nur im Umfang der
Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 4.
(3) Der Veranstalter haftet nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters.
(5) Darüber hinaus trifft den Teilnehmer stets die Pflicht, seinerseits mögliche und möglichst
wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden zu verhindern und/oder deren
Minderung zu erreichen.
3. Besondere Pflichten für Reiter und Pferde
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters bzw. der Personen,
die vom Veranstalter beauftragt wurden, Folge zu leisten. Dies dient der Sicherheit von
Teilnehmern und Tieren.
(2) Der Teilnehmer ist für seine persönliche Sicherheit im Rahmen der Veranstaltung in
erster Linie selbst verantwortlich. Dazu gehört eine zweckmäßige Ausrüstung von Mensch
und Tier.
(3) Der Teilnehmer trägt zudem in erster Linie die Verantwortung für von ihm mitgebrachte
Pferde.
(4) Der Teilnehmer trägt sodann auch in erster Linie die Verantwortung dafür, dass von ihm
mitgebrachte Pferde und/oder von ihm mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände nicht zur
Schädigung anderer Reiter, Pferde, des Veranstalters oder von sonstigen Personen und Sachen
führen.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass für jedes von ihm mitgebrachte Pferd
eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, die mindestens für die gesamte Dauer der
Veranstaltung Versicherungsschutz bietet.
(6) Der Teilnehmer bleibt im Rahmen der Veranstaltung stets Tierhalter bzw. Tierhüter
und hat die hieraus erwachsenden Pflichten erfüllen. Der Veranstalter übernimmt diese
Rollen insbesondere nicht vom Teilnehmer.
(7) Teilnehmende Pferde müssen gesund sein und in einem den Anforderungen der
Veranstaltung angemessenen Trainingszustand. Insbesondere darf das Pferd nicht aus einem
Bestand kommen, in dem ein Tier an einer anzeige- oder meldepflichtigen Erkrankung leidet.
4. Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
O Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei Vereinsveranstaltungen und
sportlichen Veranstaltungen angefertigt und in den Vereinsmedien veröffentlicht werden
dürfen.
O Ich willige nicht ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei Vereinsveranstaltungen
und sportlichen Veranstaltungen angefertigt und veröffentlicht werden dürfen
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der
Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine
Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen
werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf ist an den Veranstalter und den Landesverband zu richten, in dem die
Veranstaltung angeboten wird.
Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein
erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im
Internet kann nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos
kopiert oder verändert haben könnten. Der Verein kann nicht haftbar gemacht werden für Art
und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und
deren anschließender Nutzung und Veränderung. Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass
trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an
öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
veröffentlicht werden dürfen.
Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen:
Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist neben der
Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung aller gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Eigene Video/Fotoaufnahmen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Trainer
gemacht, aber nicht auf sozialen Netzwerken hochgeladen werden!
Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass ich die hier aufgeführten allgemeinen
Teilnahmebedingungen sowie die in der Ausschreibung genannten speziellen
Veranstaltungsbedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe.

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